Geplante Mittelkürzung für Asylbewerber ist rechtlich nicht umsetzbare Stimmungsmache!

Sozialpolitische Sprecherin Weikert: Bundesverfassungsgericht hat sich bereits 2012 klar geäußert - CSU führt bewusst in die Irre, um Ressentiments zu bedienen

  • von  A. Weikert
    28.04.2015
  • Beiträge, Asyl- und Flüchtlingspolitik, Presse

Die sozialpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Angelika Weikert bezeichnet die Pläne der CSU-Landesregierung, bestimmten Gruppen von Asylbewerbern die Leistungen zu kürzen, als bewusste Stimmungsmache und obendrein rechtlich nicht umsetzbar.

"Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einem Urteil von 2012 festgestellt, dass Kürzungen der Mittel unter das Existenzminimum nicht zulässig sind", betont Weikert. "Auch ein zu erwartender sehr kurzer Aufenthalt in Deutschland und die migrationspolitische Erwägung, die Einreise aus bestimmten Ländern zu minimieren, rechtfertigen eine solche Kürzung eindeutig nicht."

Die CSU bediene hier wieder ihre alten Ressentiments gegen Asylbewerber - wohl wissend, dass ihr Plan rechtlich gar nicht durchsetzbar sei, kritisiert Weikert. "Diese Staatsregierung lehnt sich mit diesem Vorstoß mal wieder weit aus dem Fenster und führt die Menschen bewusst in die Irre."

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