Flüchtlinge: Sollen die Bedingungen für Ausbildung und Arbeit erleichtert werden?

Angelikas Standpunkt in der Bayerischen Staatszeitung

  • von  A. Weikert
    12.05.2015
  • Presse, Beiträge

Diese Frage ist eindeutig mit ja zu beantworten, denn ein erheblicher Teil der Asylsuchenden wird langfristig hier bleiben. Anders als von Populisten gerne behauptet, kommen sie nicht, weil sie gerne Sozialleistungen beziehen, sondern weil sie Schutz vor Krieg und Verfolgung benötigen.

Nicht zu arbeiten und dadurch auch nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können, stellt für sie eine erhebliche Belastung dar.

Die SPD hat auf Bundesebene erreicht, dass Asylbewerber und Flüchtlinge deutlich früher arbeiten dürfen. Das Beschäftigungsverbot entfällt nach drei Monaten Aufenthalt, nach 15 Monaten muss die Arbeitsagentur nicht mehr überprüfen, ob ein Bewerber aus Deutschland oder dem EU-Ausland zu bevorzugen ist. Zudem erleichtert die Abschaffung der Residenzpflicht die berufliche Mobilität.

Es steht außer Frage, dass wir Asylbewerbern und Flüchtlingen bei der Vermittlung in Arbeit mehr Unterstützung bieten müssen. Daher ist es zu begrüßen, dass die Bundesagentur für Arbeit hier einen Handlungsschwerpunkt für die kommenden Jahre setzt.

In einem entsprechenden Papier empfiehlt der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit als Basis für alle weiterführenden Angebote deutlich mehr Geld für die Deutschförderung und rascheren Zugang zu Integrationskursen. Angesichts des steigenden Zuwanderungsbedarfs bei Fachkräften können wir es uns nicht leisten, Potenzial brach liegen zu lassen. Die Feststellung von Kompetenzen und die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sollten möglichst früh erfolgen.

Dringender Handlungsbedarf besteht im Ausbildungsbereich, da die ständige Angst vor Abschiebung viele Betriebe davon abhält, Ausbildungsverhältnisse mit jungen Flüchtlingen zu schließen.

Handwerk und Industrie fordern daher eine Aufenthaltsgarantie für die Dauer einer Berufsausbildung sowie zwei Jahre darüber hinaus. Die Staatsregierung ist aufgefordert, sich in den derzeit laufenden Verhandlungen zum Bleiberecht für eine entsprechende Regelung einzusetzen.

Denn von einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration profitieren sowohl die Asylbewerber und Flüchtlinge als auch die Aufnahmegesellschaft.

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