Jugendhilfe für Flüchtlinge: CSU lässt Bezirke auf Kosten sitzen

Appelle sämtlicher Experten verhallen ungehört – SPD fordert gesetzliche Regelung zur staatlichen Kostenübernahme bei jungen Volljährigen.

  • von  A. Weikert
    28.09.2017
  • Beiträge, Presse, Asyl- und Flüchtlingspolitik

Ungeachtet drängender Appelle aus den Bezirken weigert sich die CSU weiterhin standhaft, diese finanziell stärker bei den Jugendhilfekosten für Geflüchtete zu unterstützen. SPD-Flüchtlingspolitikerin Angelika Weikert forderte den Sozialausschuss heute (28.9.) auf, eine entsprechende Erklärung zu verabschieden – die CSU-Mehrheitsfraktion lehnte dies jedoch ab. Zuvor hatte der Bayerische Bezirketag in der Sitzung eindringlich dafür geworben, dass der Freistaat den Bezirken die Jugendhilfeleistungen für Geflüchtete, die gerade volljährig geworden sind, erstattet. Bislang übernimmt der Freistaat nur die Kosten für Minderjährige vollständig, an den Kosten für junge Volljährige beteiligt er sich lediglich teilweise, den Rest müssen die Bezirke zahlen.

Weikert hat hierfür kein Verständnis: "Mit Erreichen der Volljährigkeit fällt der Hilfebedarf für die jungen Menschen nicht weg. Wenn man sie dann schlagartig mit 18 Jahren allein lässt, setzt man die Fortschritte, in die zuvor investiert wurde, leichtfertig aufs Spiel. Die Bezirke sind deshalb dringend auf die Unterstützung des Freistaats angewiesen!"

Hinzu kommt, dass selbst für die anteiligen Kosten, die der Freistaat bei Volljährigkeit übernimmt, bislang eine gesetzliche Grundlage fehlt. Diese wäre aber notwendig, um das Geld auszuzahlen. "Die Bezirke gehen in Vorleistung und müssen darauf vertrauen, dass sich die Staatsregierung an ihre Zusagen hält. Hier hängen derzeit also alle Beteiligten in der Luft. Wir brauchen daher unbedingt eine gesetzliche Regelung", fordert Weikert. Genauso hatten sich auch schon die Sachverständigen im Rahmen eines Fachgesprächs geäußert, das der Sozialausschuss bereits vor der Sommerpause durchführte. Der aktuelle Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Sozialgesetze, in dem diese Regelung bisher fehlt, soll demnächst in zweiter Lesung im Parlament beraten werden. "Noch hat die CSU also Zeit, ihre Verweigerungshaltung zu überdenken", appelliert Weikert.

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