Gebührenerhebung in staatlichen Asylunterkünften.

Beharrlichkeit zahlt sich aus!

  • von  A. Weikert
    22.11.2017
  • Beiträge, Asyl- und Flüchtlingspolitik

Die Staatsregierung hat auf unser Bestreben im Sozialausschuss ihr Vorgehen bei der Gebührenerhebung in staatlichen Asylunterkünften überarbeitet und erleichtert den Gebührenschuldnern die Bearbeitung ihrer Bescheide. Neben einer Infohotline unter 0800-5099888 enthalten die Beitragsbescheide konkrete Hinweise zur Antragsstellung und informieren über (Teil-) Erlassmöglichkeiten durch die Jobcenter.

In meinem Bürgerbüro hatten mich in den vergangenen Monaten mehrere Anfragen zur Gebührenerhebung in Asylunterkünften erreicht. In vielen Fällen hatten Fehlbeleger (anerkannte Flüchtlinge, die auszugsberechtigt sind, aber keine eigene Wohnung finden und übergangsweise noch in den Gemeinschaftsunterkünften wohnen dürfen) Gebührenbescheide erhalten, in denen sie aufgefordert wurden, eine für sie hohe Summe - auch rückwirkend - für Kosten der Unterkunft zu begleichen.

Die finanzielle Überforderung der Gebührenschuldner soll nun durch die Möglichkeit der Ratenzahlung, in besonderen Härtefällen der Erlass sowie die Niederschlagung der Forderung vermieden werden. Das Sozialministerium hat hierzu ein Informationsblatt zur Aufklärung veröffentlicht.

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