SPD: Betriebe und ausbildungswillige Jugendliche nach Kräften unterstützen!

Arbeitsmarktexpertin Angelika Weikert begrüßt Mindestausbildungsvergütung - 3+2-Regelung nicht unterlaufen

  • von  A. Weikert
    28.02.2018
  • Beiträge, Arbeitsmarkt und Beruf

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Angelika Weikert fordert die Staatsregierung auf, Betriebe und ausbildungswillige Jugendliche mit aller Kraft zu unterstützen.

Anlässlich der bundesweiten Woche der Ausbildung befürwortet Weikert die positiven Weichenstellungen des Koalitionsvertrages zwischen SPD und CDU/CSU zu diesem Thema. „Der Ausbau der Hilfen für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf ist der absolut richtige Weg. Die Staatsregierung sollte die Initiativen der Bundesregierung unbedingt unterstützen“, so die Arbeitsmarktexpertin. „Wenn sich trotz eines deutlichen Überschusses an freien Ausbildungsstellen 58.251 junge Frauen und Männer an die Arbeitsagenturen und Jobcenter wenden, weil sie Rat und Hilfe brauchen, dann darf die Politik in ihrem Engagement nicht nachlassen.“

Weikert begrüßt, dass die duale Berufsausbildung unter anderem mit der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung aufgewertet werden soll und dass vor allem die Pflegeausbildung durch den Abbau finanzieller Hürden und einen flächendeckenden Tarifvertrag für Pflegekräfte attraktiver gemacht wird.

Großen Handlungsbedarf sieht Weikert bei der restriktiven Haltung der Staatsregierung bei der Erteilung von Ausbildungsgenehmigungen an junge Menschen mit Fluchthintergrund. „Es ist unverständlich, dass den Jugendlichen eine Zukunftschance und den bayerischen Betrieben die Deckung ihres Auszubildendenbedarfs verweigert wird!“, erklärt Weikert. „Die Staatsregierung ist jetzt gefordert, dafür zu sorgen, dass sich Unklarheit auf Seiten der Wirtschaft und Verzweiflung bei den Jugendlichen und ihren Unterstützern, wie wir sie im letzten Jahr erlebt haben, nicht wiederholen.“

In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und Union eindeutig eine ausbildungsfreundliche Umsetzung der wichtigen 3+2-Regelung für den Arbeitsmarktzugang vereinbart. Wörtlich haben die Berliner Koalitionspartner festgeschrieben, dass die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung nicht durch eine zu enge Anwendung des Beschäftigungsrechts für Geduldete unterlaufen werden darf.

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