SPD will Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei öffentlichen Auftragsvergaben besser schützen

Arbeitsmarktpolitische Sprecherin Angelika Weikert und wirtschaftspolitische Sprecherin Annette Karl stellen Gesetzentwurf vor – Bayern bislang einziges Bundesland ohne eigenes Vergabegesetz

  • von  A. Weikert
    20.03.2018
  • Beiträge, Arbeit und Soziales, Arbeitsmarkt und Beruf

Mit einem bayerischen Vergabegesetz will die SPD-Landtagsfraktion endlich verbindliche Regeln für staatliche Auftragsvergaben schaffen, um den Beschäftigten eine faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen zu garantieren. Bei der heutigen (20. März) Pressekonferenz im Bayerischen Landtag stellten SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Angelika Weikert und Wirtschaftspolitikerin Annette Karl den Entwurf für ein Gesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Auftragsvergaben in Bayern vor. Der Gesetzentwurf (PDF, 374 kB) wird am Donnerstag (22. März) in Erster Lesung im Landtag beraten.

Weikert erläutert: „Bayern nutzt seine Möglichkeiten, positiv Einfluss auf Arbeits-und Entlohnungsbedingungen zu nehmen, bei weitem nicht aus. Die Folge: Immer wieder kommt es bei staatlichen Aufträgen zu Betrugsfällen wie beim Bau des Nürnberger Strafjustiz-Zentrums.“ Wie 2016 bekannt wurde, waren hier rumänische Bauarbeiter monatelang um ihren Lohn betrogen worden. Der Fall ist trotz mehrmaliger Anfragen der SPD-Fraktion noch immer nicht restlos aufgeklärt. Für Weikert ist deshalb klar: „Um künftig zu verhindern, dass Beschäftigte bei öffentlichen Aufträgen ausgebeutet werden, brauchen wir gesetzliche Regelungen – verbunden mit Nachweispflichten, Kontrollen und der Sanktionierung von Verstößen.“

Der SPD-Gesetzentwurf sieht daher vor, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich tariftreu verhalten und ihren Beschäftigten mindestens den bundesrechtlich festgelegten Mindestlohn bzw. den jeweiligen Tariflohn zahlen. Dazu müssen sie sich jeweils schriftlich verpflichten. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Sanktionen, zum Beispiel Geldstrafen von bis zu fünf Prozent der Auftragssumme sowie gegebenenfalls die fristlose Kündigung des Auftrags und ein Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben von bis zu drei Jahren.

Annette Karl betont, dass ein solches Gesetz auch im Interesse der überwältigenden Mehrheit der Unternehmen sei, die sich an die Regeln halten: „Mit unserem Gesetz wirken wir Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Auftrage entgegen, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen.“ Zudem sei der SPD-Gesetzentwurf im Gegensatz zu den Regelungen vieler anderer Bundesländer – Bayern ist bislang das einzige ohne eigenes Vergabegesetz – möglichst schlank und unbürokratisch gehalten. „Wir blähen das Gesetz nicht unnötig auf, sondern beschränken uns auf die Sicherstellung der grundlegenden Rahmenbedingungen“, erklärt Karl. Zu diesem Zweck hatte die SPD-Fraktion im Vorfeld ein Rechtsgutachten bei der Nürnberger Fachkanzlei Rödl & Partner in Auftrag gegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Handout zur Pressekonferenz (PDF, 342 kB).

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