Standpunkt für die BSZ: "Konflikt-Vermeidung in Flüchtlingsunterkünften"

Die Bayerische Staatszeitung hat mich um einen Standpunkt für ihre aktuelle Ausgabe gebeten

  • von  A. Weikert
    19.06.2018
  • Beiträge, Asyl- und Flüchtlingspolitik

Um Konflikte vermeiden zu können, muss man sich im Klaren sein, wie sie entstehen. Es kommt - gerade unter jungen Männern, die den Großteil der Bewohner von Asylunterkünften ausmachen, – dann zu Spannungen, wenn Perspektivlosigkeit, mangelnde Betätigungsmöglichkeiten und das Gefühl herrschen, ungerecht behandelt, nicht wahrgenommen oder nicht verstanden zu werden. Kommen noch gruppenbezogene Konflikte, Traumata und Gewalterfahrungen hinzu, so schwellen alltägliche Probleme zu gewalttätigen Auseinandersetzungen an.

Leider ist zu befürchten, dass die Pläne der Staatsregierung dieses Phänomen eher noch befördern als sie zu lösen. In den geplanten AnKER-Zentren sollen mehrere hundert Menschen im Einzelfall bis zu 18 Monate untergebracht werden. Privatsphäre und individueller Freiraum werden stark eingeschränkt, Sachleistungen nehmen das Gefühl der Selbstbestimmtheit. Zudem soll beim Zugang zu Arbeit und Integrationsmaßnahmen noch stärker zwischen Asylbewerbern mit guter und schlechter Bleibeperspektive unterschieden werden, wodurch zwischen den Bewohnern der Eindruck einer Zweiklassengesellschaft entsteht. 

Es wäre vernünftiger, Asylbewerber in kleinen Unterkünften unterzubringen und jedem Neuankommenden rasch die Möglichkeit zur Teilnahme an Integrationsangeboten zu eröffnen. Der Weg in Bildung, Ausbildung und Arbeit muss erleichtert und nicht erschwert werden. Vor allem aber müssen Anwälte, professionelle Asylsozialberater und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Zugang zu den Unterkünften haben um Beratung in rechtlichen Fragen, Hilfestellung bei Behördenkontakten und vor allem auch Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung anbieten können.

Selbstverständlich steht außer Frage, dass Gewalt innerhalb und ein Klima der Verunsicherung im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften ein staatliches Eingreifen erforderlich macht. Gewalt gegen andere Bewohner oder Polizisten und schwere Sachbeschädigungen müssen strafrechtlich geahndet werden und haben auch nach geltendem Recht schon aufenthaltsrechtliche Konsequenzen.

Die Rufe nach härteren Strafen, einer stärkeren Abschottung der Bewohner von der Außenwelt und Abschreckung sind in diesem Zusammenhang Scheinlösungen.

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