Bundestagsanhörung zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

  • von  A. Weikert
    15.04.2013
  • Beiträge, Asyl- und Flüchtlingspolitik

Die Nürnberger Landtagsabgeordnete und ehrenamtliche Geschäftsführerin und 1. Vorsitzende der Nürnberger Wohngemeinschaft für Flüchtlingskinder e.V. Angelika Weikert begrüßt den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Verbesserung der Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht. Mehrere anpassende Gesetzesregelungen sind notwendig geworden, da die Bundesregierung nach langem Zögern im Juli 2010 endlich die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen hatte.
Heute findet eine Expertenanhörung dazu vor dem Innenausschuss des Bundestages statt.

Weikert: „Ich kenne die Problemlagen mit denen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge konfrontiert sind sehr gut. Diese Kinder und Jugendlichen brauchen aufgrund ihrer oftmals traumatisierenden Erlebnisse fachkundige Betreuung und die Unterbringung in einem Umfeld, dass ihren Bedürfnissen gerecht wird. Meine Erfahrung ist, dass diese Jugendlichen hoch motiviert und lernbegierig sind. Dieses hohe Potenzial und die Bereitschaft sich in unsere Gesellschaft zu integrieren sollten wir nutzen“, so Angelika Weikert.

Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, die aufenthalts- und asylrechtliche Verfahrensfähigkeit von 16 auf 18 Jahre anzuheben und unbegleiteten Minderjährigen bis zur Volljährigkeit einen gesetzlichen Vormund zur Seite zu stellen, der sie kompetent durch die komplexen aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahren begleitet. Die Zurückweisung Minderjähriger an der Grenze, sowie die Anwendung des umstrittenen Flughafenverfahrens sollen ausgeschlossen werden. Stattdessen ist vorgesehen, dass die Jugendlichen vom Jugendamt in Obhut genommen werden und ihr weiterer Verbleib in einem Clearingverfahren geregelt wird, dass beispielsweise die Suche nach Familienangehörigen beinhaltet.

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