Frage der Woche in der Bayerischen Staatszeitung: "Soll der Familiennachzug von Flüchtlingen gesetzlich eingeschränkt werden?"

  • von  A. Weikert in der BSZ
    21.10.2015
  • Beiträge, Asyl- und Flüchtlingspolitik, Presse

Nein, da dies nach Grundgesetz und der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung nicht möglich und aus humanitärer Sicht undenkbar ist.

Voraussetzung für den Anspruch auf Familiennachzug ist eine Anerkennung als Asylsuchender, als Flüchtling oder die Gewährung von subsidiärem Schutz. Familiennachzug bezieht sich auf die Kernfamilie. Dies sind Ehepartner und minderjährige Kinder. Bei minderjährigen Flüchtlingen können die Eltern nachziehen, die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass davon in der Praxis kaum Gebrauch gemacht wurde.

Für eine Begrenzung müsste also sowohl EU-Recht geändert werden als auch der in Artikel 6 des Grundgesetzes festgelegte Schutz von Ehe und Familie grundsätzlich in Frage gestellt werden. Es ist erschreckend, dass gerade diejenigen, die sonst für sich in Anspruch nehmen, den Schutz von Ehe und Familie hochzuhalten, zu solchen Schritten bereit sind.

Belastbare Prognosen über die Zahl der Familienmitglieder, die nach Deutschland geholt werden, gibt es nicht. Betrachtet man die altersmäßige Zusammensetzung der Flüchtlinge, so ist zu vermuten, dass nicht jeder verheiratet ist und mehrere Kinder hat. Unabhängig davon werden viele zunächst versuchen, Arbeit zu finden, um ihre Familien im Herkunftsland finanziell zu unterstützen. Welche persönlichen Ziele und Perspektiven die Flüchtlinge verfolgen, ist bisher noch vollkommen unklar. Panikmache ist deshalb keineswegs angebracht.

Wir dürfen aber nicht vergessen, dass die Menschen, die bei uns Schutz erhalten, ihre Familien teilweise in bedrohlichen Lagen zurücklassen mussten. Geregelter Familiennachzug scheitert derzeit an den Kapazitäten der Botschaften. Deshalb ist zu befürchten, dass sich Frauen und Kinder Schleusern anvertrauen und versuchen, auf illegalen und somit gefährlichen Weg nach Europa zu kommen. Wir dürfen sie nicht zwingen, dieses Risiko einzugehen.

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