Das neue Patientenrechtegesetz bringt Neuerungen, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück

  • von  A. Weikert
    25.02.2013
  • Beiträge, Arbeit und Soziales

Nach einem langen Diskussionsprozess hat der Bundesrat Anfang Februar endlich das neue Patientenrechtegesetz verabschiedet. Grundsätzlich begrüßt der Förder-verein Unabhängige Patientenberatung (UP) Nürnberg, dass mit dem Gesetz die bisher verstreuten Regelungen zusammen geführt wurden und somit alle Rechte der Patienten in einem Gesetz festgeschrieben sind.
So fällt es den Patienten leichter, ihre Rechte zu kennen und damit auch durchzusetzen. Dabei steht allen Patienten die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in Nürnberg gerne und fachkompetent zur Seite. Es gibt einige Neuerungen, die Patienten kennen sollten:



•Leistungsanträge bei gesetzlichen Krankenkassen und Rententrägern müssen ab sofort innerhalb einer dreiwöchigen Frist bearbeitet werden.
•Es wird ein Fehlermanagement zur Verbesserung der Patientensicherheit in Klinken
eingeführt.
•Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind aufgefordert, ihre Mitglieder stärker bei Behandlungsfehlern zu unterstützen.

Die Einführung einer Bearbeitungsfrist für Krankenkassen und Rententräger lässt sich noch relativ leicht kontrollieren, weil sie konkret ist. Die Unterstützung der Patienten bei Behandlungsfehlern aber ist leider nicht eindeutig im Sinne der Patientengeregelt. Die Beweislast für einen Behandlungsfehler liegt weiterhin beim Patienten. Damit werden hohe Hürden aufgebaut, und der Patient ist auch zukünftig bei Streitfällen deutlich im Nachteil gegenüber der Ärzteschaft.

„Leider ist das Gesetz hier hinter unseren Erwartungen zurück geblieben“, erklären die Vorsitzenden des Fördervereins Angelika Weikert, Christine Fleischmann und Inigo Schmitt-Reinholtz. Ebenso unerfüllt blieb die Forderung nach einer unabhängigen Begutachtungsstelle. Die Patienten sind auch zukünftig auf die Schlichtungsstellen der Ärztekammern und der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen angewiesen. Der gemeinsame Bundesausschuss wird im Patientenrechtegesetz verpflichtet, Richtlinien zur Patientensicherheit und zum Risiko- und Fehlermanagement zu entwickeln. Es sollen finanzielle Anreize für Klinken eingeführt werden, die an einem Fehlermanagement mitwirken. Hier wird sich erst zukünftig zeigen, ob diese Maßnahmen ausreichend sind, eine qualifizierte Behandlung von Patienten in Krankenhäusern sicher zu stellen.
Viele unserer Ratsuchenden beklagen sich darüber, dass sie in den Arztpraxen den massiven Werbestrategien für die sogenannten individuell erbrachten Gesundheitsleistungen (Igel) ausgesetzt sind. „Da konnte man sich wohl nicht dazu durchringen, den Nebenverdienst der Ärzte zu begrenzen“, so Angelika Weikert.

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