Heute im Bundesrat: Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung

  • von  A. Weikert
    07.06.2013
  • Beiträge, Arbeitsmarkt und Beruf

Heute wird im Bundesrat ein Gesetzentwurf der SPD-regierten Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung zur Abstimmung vorgelegt. Ein erster Anlauf im Herbst 2012 war an der ablehnenden Haltung der CDU/CSU geführten Bundesländer und den Enthaltungen der Länder mit großer Koalition gescheitert.

Dabei besteht im System der Grundsicherung für Arbeitssuchende dringender Handlungsbedarf. Vor allem auch Nürnberg mit seinem hohen Anteil an Langzeitarbeitslosen (34,5 Prozent aller Arbeitslosen sind länger als zwei Jahre arbeitslos) könnte von der Neuregelung profitieren.


Ein Teil der Betroffenen hat derzeit keine realistische Chance, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Um sie dennoch langfristig dort integrieren zu können, stellt ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor einen wichtigen Zwischenschritt dar.

Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen soll dadurch ermöglicht werden, Tätigkeiten des normalen Arbeitslebens bei Unternehmen, Kommunen, Beschäftigungsgesellschaften und sozialen Trägern zu übernehmen. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu erhalten, zu stärken oder wiederherzustellen um sie langfristig in reguläre Beschäftigungsverhältnisse vermitteln zu können. Das Jobcenter würde dabei, zunächst auf zwei Jahre befristet und bei Bedarf verlängerbar, einen Teil der Entlohnung übernehmen.

Neben der möglichen Integration in den ersten Arbeitsmarkt spielt auch die Steigerung des Selbstwertgefühls durch das Sicherstellen des Lebensunterhalts durch Arbeit eine wichtige Rolle. Die Erfahrung zeigt, dass dies auch positive Auswirkungen auf das familiäre Umfeld hat. Möglicherweise könnte hiermit sogar das Phänomen der „vererbten“ Arbeitslosigkeit durchbrochen werden.
Die Unterstützerfront für den Entwurf ist breit. Die Wohlfahrtsverbände schätzen, dass 100.000 bis 200.000 Menschen in Deutschland von der Neuregelung profitieren könnten. Der DGB hält die Schaffung eines „sozialen Arbeitsmarktes“ mittelfristig für unverzichtbar. Wissenschaft und Bundesagentur für Arbeit zeigen sich grundsätzlich offen, solange die Neuregelung in einen ganzheitlichen Ansatz zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eingebettet ist und regelmäßig kritisch überprüft wird.

Leider ist zu erwarten, dass die bayerische Staatsregierung auch diesmal mit Nein stimmen wird. Stattdessen werden Frau Haderthauer und Kollegen im Wahlkampf wieder die von Mittelkürzungen geprägte schwarz-gelbe Arbeitsmarktpolitik bejubeln. Menschen gegenüber, für die öffentlich geförderte Beschäftigung eine echte Chance darstellen würde, ist das geradezu zynisch!

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