Grabsteine aus Kinderhand dürfen in der Stadt der Menschen-rechte nicht zugelassen werden!

  • von  A. Weikert
    18.10.2013
  • Beiträge, Familie, Jugend und Kinder, Asyl- und Flüchtlingspolitik

„Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt: Bayern braucht endlich eine umfassende gesetzliche Grundlage um den Kommunen das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit zu ermöglichen“, kommentiert die Nürnberger SPD-Landtagsabgeordnete Angelika Weikert den Richterspruch, mit dem die Nürnberger Bestattungs- und Friedhofssatzung in diesem Punkt für unwirksam erklärt wurde.

Weikert verweist darauf, dass die SPD-Landtagsfraktion in der vergangenen Legislaturperiode einen dementsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht hatte. Dieser wurde jedoch von der CSU für unnötig befunden und abgelehnt.

Weikert: „Der Verweis des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine klare gesetzliche Regelung von Nöten ist, bestärkt meine Fraktion darin, das Thema erneut aufzugreifen. Diesmal ist die CSU in der Pflicht und kann diesen wichtigen Beitrag zur Unterbindung von Kinderarbeit nicht mehr kleinreden!“

Facebook