SPD-Fraktion beantragt Anhörung im Bayerischen Landtag zum Maßregelvollzug

  • von  A. Weikert
    13.02.2014
  • Beiträge, Arbeit und Soziales

Sozialexpertin Weikert bezeichnet Fixierung von Patienten als "letztes Mittel"

Der Landtag wird sich noch im 1. Halbjahr 2014 ausführlich mit dem Maßregelvollzug in Bayern beschäftigen. Die SPD-Landtagsfraktion beantragt eine Sachverständigenanhörung zur Situation und zum Reformbedarf.

Dabei gehe es insbesondere um den Vollzug der Maßregel, also die Art und Weise und die Dauer der Unterbringung, Vollzugslockerungen, Besuche, Kontakte mit der Außenwelt und so weiter. Aber auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs wie beispielsweise Fixierungen soll näher betrachtet werden.

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Angelika Weikert, verweist auf den jüngst bekannt gewordenen Fall einer über mehrere Wochen andauernden Fixierung eines in der Forensik Untergebrachten im Bezirkskrankenhaus in Taufkirchen/Vils:

„Die Würde eines jeden Menschen gebietet es, solchen Fällen besonders nachzugehen. Wir wollen wissen, was der Grund für eine solche lang andauernde Fixierung war. Falls der Patient tatsächlich für sich und andere so gefährlich gewesen ist, hätte es andere Möglichkeiten als eine Fixierung gegeben? Denn die Fixierung kann immer nur das letzte Mittel sein.“




Zwar sei in den letzten Jahren die Zahl der Unterbringungsanordnungen nicht signifikant gestiegen, wohl aber die Zahl der Untergebrachten, weil Unterbringungen auf Grund strafgerichtlicher Entscheidungen immer länger andauern. Bei der Anhörung müsse deshalb auch das Gutachterwesen hinterfragt werden.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtags, Franz Schindler, kritisiert, dass der Maßregelvollzug in Bayern nur rudimentär im Unterbringungsgesetz geregelt ist Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern gebe es in Bayern bislang kein spezielles Gesetz zum Vollzug der Unterbringung auf Grund strafgerichtlicher Entscheidungen. Ein Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz sei im Hinblick auf die Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit des Betroffenen zwingend erforderlich.
Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht.

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